Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gerichtetheit

In der Wirtschaftssoziologie: [1] allgemeine Bezeichnung für das Ausgerichtetsein eines Verhaltens auf ein bestimmtes Ziel. Verwandte Bezeichnung: Orientierung. [2] Gleichbedeutend mit Einstellung unter besonderer Betonung der zur Einstellung gehörenden Handlungstendenz gegenüber einem Objekt. [3] Synonym für Intentionalität.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gerichte
 
Gerichtsstand
 
Weitere Begriffe : Wechselkurssystem | Facharzt | Lohnfortzahlung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.