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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Geldzeichen, unbefugte Ausgabe und Verwendung

Im Bundesbankgesetz (neben StGB) geregelt. Mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe wird nach Ers-terem bestraft: 1. Wer unbefugt Geldzeichen (Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden) oder unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen ausgibt, auch wenn ihre Wertbezeichnung nicht auf Euro lautet. 2. Wer unbefugt ausgegebene Gegenstände der vorgenannten Art zu Zahlungen verwendet. Der Versuch ist strafbar. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Unbefugt ausgegebene Gegenstände der genannten Art können eingezogen werden.



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