Geldwechselgeschäft
Umtausch von inländischem in ausländisches Geld und umgekehrt. Vollzieht sich als Sortenhandel, d. h. als Umtausch von Banknoten und Geldmünzen (Münzwechselgeschäft). Sortenpreise, die von den Banken beim Ankauf - Geldpreis - und Verkauf - Briefpreis - zu Grunde gelegt werden und in deren Spanne (Marge) der Ertrag der Bank liegt, werden nicht amtlich notiert. Gewerbsmässiges Betreiben macht nach KWG zum Finanzdienstleistungsinstitut.
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