Garantieformen im Aussenhandel
I. d. R. ist eine Garantie befristet. Jedoch sind in einigen Ländern befristete Garantien unüblich, sodass Banken teilw. auch unbefristete Garantien stellen. Zu unterscheiden sind direkte und indirekte Garantien. Eine direkte liegt vor, wenn die Bank des Exporteurs unmittelbar gegenüber dem Begünstigten eine Verpflichtung übernimmt. Bei der indirekten Garantie übernimmt eine Bank im Land des Importeurs auf Ersuchen der Bank des Exporteurs und voller Haftungsübernahme der Exporteurbank (Rückgarantie) die entspr. Verpflichtung gegenüber dem Begünstigten. Für den Begünstigten ist eine indirekte Garantie von Vorteil, da er sich bei Eintritt des Garantiefalls direkt an die inländische Bank wenden kann. Für den Exporteur haben indirekte Garantien den Nachteil, dass i. d. R. keine Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie gestellt werden können. Inhaltlich sind die wichtigsten Garantien von Banken für den Exporteur Bietungs-, Anzahlungs-, Liefe-rungs- und Leistungs-, Gewährleistungs-, Zahlungs-, Konnossements-, Kreditbesicherungs-, Zoll-, Konventionalstrafengarantie. Auf Grund der grossen Bedeutung des Garantiegeschäfts halten Banken für die wichtigsten Garantiearten Standardtexte in üblichen Handelssprachen zur Verfügung.
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