Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Futureshedging-Ziele

Ziel einer Bank bei der Absicherung mit Futures ist es, unerwünschte Kurs- bzw. Zinsänderungsrisiken zu reduzieren (Kurs-, Preis- bzw. Zins-hedging). Grunds, bestehen bei Hedgeabsichten 2 Ausgangspositionen: Entweder es besteht bereirs eine kurs-bzw. zinsreagible Position oder es ist geplant, eine kurs-bzw. zinsreagible Position einzugehen. Für die Bank geht es also vor allem darum, sich gegen Kurs- bzw. Zinsfluktuationen während der kommenden Monate max. meist bis 1 Jahr abzusichern. Ein Unternehmen sichert sich die heutigen Kurse bzw. Zinsen für einen bestimmten künftigen Termin, gleich ob es darum geht, künftig Kredite aufzunehmen, künftig Anleihen zu begeben, am Geldmarkt zu investieren, festverzinsliche Wertpapiere zu erwerben, Aktien zu kaufen oder Portefeuilles gegen erwartete ungünstige Kurs- bzw. Zinsentwicklungen abzusi- ehern. Generell kann durch das Eingehen einer Position auf dem Futuresmarkt das Risiko einer Kursänderung bzw. Zinsänderung einer bestehenden oder später einzugehenden Kassaposition vermindert werden. Je nachdem, ob dabei ein Verkauf oder Kauf eines Finanzterminkontrakts erfolgt, liegt Short- oder Longhedge bzw. ein Goingshort oder -long vor. Bei beiden hängt der erwünschte Absicherungseffekt von der richtigen Einschät- zung der künftigen Kurs- bzw. Zinsentwicklung ab. Im Unterschied zur Absicherung mit Optionen, bei der das Gewinnpotenzial einer abgesicherten Position erhalten bleibt, gibt der Futureshedger die Chance auf, von für ihn vorteilhaften Kursbewegungen zu profitieren. fx Abkürzung für Foreignexchange. Auch: Forex.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Futureshedger
 
Futurologie
 
Weitere Begriffe : Austauschsphäre | Heterokephalie | Evolutionstheorie, soziokulturelle
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.