Future
Allgemein ein Geschäft, bei dem der Vertragsabschluss heute ist, aber die Erfüllung, d.h. Lieferung und Bezahlung, erst in der Zukunft liegt. Man bezeichnet diese Geschäfte auch als Termingeschäfte, in Zusammenhang mit Geldanlagen als Finanzterminkontrakte. Ein solcher stellt die vertragliche Verpflichtung dar, eine bestimmte Menge des Kontraktgegenstandes (Basiswert) zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt (Liefertag), zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis (Future-Preis) zu kaufen (Long-Position) oder zu verkaufen (Short-Position). Anstatt die Erfüllung des Geschäftes zu verlangen, kann bei Geschäften über die DTB durch ein Gegengeschäft aus einem Kontrakt ausgestiegen werden. An der DTB werden gehandelt:
DAX-Futures als Verpflichtung, eine bestimmte Menge des DAX zu einem künftigen Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen; Bund-Futures sind Zins-futures mit der Vereinbarung, eine theoretisch festgelegte Anleihe zu einem aktuell ausgehandelten Preis zu einem künftigen Termin zu übernehmen oder zu liefern oder eine entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten. Ein BOBL-Future hat als Basiswert mittelfristige Bundeswertpapiere, darunter Bundesobligationen. FIBOR-Futures haben als Basiswert den FIBOR und setzen auf einen Zahlungsausgleich für Veränderungen des FIBOR.
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