Fristen in der Aussenhandelsfinanzierung
Man teilt die Instrumente der Aussenhandelsfinanzierung nach dem Kriterium der Fristigkeit in kurz-, mittel- und langfristige Finanzierungsformen ein, obwohl die in Frage kommenden Fristen weder exakt noch allgemeingültig abgrenzbar sind. Die Unterscheidung in kurz- und mittel- bis langfristige Aussenhandelsfinanzierung be- gründet sich durch die Verschiedenartigkeit der zu finanzierenden Gegenstände und der hierfür üblicherweise eingeräumten Zahlungsziele. Als kurzfristig bez. man Finanzierungen mit Laufzeiten bis zu 1 Jahr. Nach Laufzeiten werden Exportkredite, denen bestimmte Liefergeschäfte zu Grunde liegen, von Fristen für ganz kurzfristige Postlaufzeiten bis zu sehr langfristigen Projektfinanzierungen im Ausland benötigt. Daher ist eine wirtschaftlich allgemeingültige Einteilung der Aussen-handelsftnanzierungsfazilitäten nicht vornehmbar, sondern lediglich eine an formalen Fristen erfolgende bzw. eine solche, die auf die zeitgebundenen Einsatzfelder der Finanzierungen abstellt. Kurzfristige Finanzierungen sollen danach meist Postlaufzeiten von Dokumenten, Transportzeiten und Lieferantenkredite (re)finanzieren und haben überwiegend Laufzeiten bis zu 12 Monaten. Mittelfristige bis langfristige Finanzierungsfazilitäten sollen zusätzlich die Produktionszeit und ggf. die sich an entspr. Lieferungen anschliessende Projektfinanzierungsphase abdecken. Dabei werden Finanzierungen ab 4 bis 5 Jahren Laufzeit als langfristig angesehen, obwohl die Abgrenzung gerade zum Mittelfristigen fliessend ist. Konsum-und kleinere Gebrauchsgüterexporte, vor allem in das westliche Ausland, werden in Deutschland grunds. kurzfristig, grössere Investitionsgüter- und Anlagenexporte (Projekte) mittel- und langfristig finanziert.
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