Finanztransfergeschäftsanzeigen
Institute, die das Finanztransfergeschäft selbst oder in Stellvertretung für einen anderen betreiben, haben zusätzl. zum Monatsausweis die Agenturen, Unternehmen oder sonstigen Stellen, Einrichtungen oder Institutionen, auch soweit es sich dabei um Einzelpersonen handelt, anzugeben, mit denen sie im Berichtszeitraum die Finanztransferdienstleistungen abgewickelt haben, sowie das jeweilige Transfervolu- men. Die Angaben sind nach Staaten zu ordnen sowie nach Firma oder Namen, Sitz und Ort der Agentur, des Unternehmens oder der sonstigen Stelle, Einrichtung, Institution oder der Einzelperson, über die die Finanztransferdienstleistung abgewickelt worden ist, aufzugliedern.
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