Faustpfandkredit
Auch: Lombardkredit. Kredit, bei dem zur Sicherstellung bewegliche Sachen - vor allem Wertpapiere, Waren, Edelmetalle - an den Kreditgeber zur Erfüllung der Rechtsgültigkeit der Verpfändung physisch übergeben bzw. übertragen werden (Faustpfandprinzip), es sei denn, sie befindet sich bereits in seinem Besitz (z.B. Wertpapiere im Depot einer Bank). Der Pfandgläubiger wird Besitzer der Pfandsache, während der Kreditnehmer Eigentümer bleibt.
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