europäischer Überweisungsverkehr
Um Überweisungen innerhalb der EU schneller, zuverlässiger und kostengünstiger zu gestalten, sind im »Richtlinienvorschlag des Rates vom 18.09.1995 über EU-Überweisungen« folgende Eckdaten festgelegt worden: Überweisungen innerhalb der EU sollen spätest. am 6. Arbeitstag auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben sein. Andernfalls müssen die Banken Verzugszinsen zahlen. Sollte das Geld verloren gehen, besteht Erstattungspflicht bis zu einer bestimmten Betragshöhe. Zudem dürfen Auftraggeber- und Empfängerbank keine doppelten Gebühren in Rechnung stellen. Die Banken sind ferner verpflichtet, die Kontoinhaber über die Kosten zu informieren. Der Rat erhofft sich hierdurch eine zunehmende Konkurrenz unter den Banken und damit ein Sinken der Gebühren.
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