Europäische Zentralbank, Errichtung
Die EZB wurde gem. Art. 4a des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft am 01.06.1998 errichtet. Das Provisorium EWI wurde liquidiert. Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gingen automatisch auf die EZB über, die die Liquidation des EWI abwickelte. Den NZB der nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten wurde die Einzahlung von 5% der gezeichneten Kapitalanteile als Beitrag zur Abdeckung der operativen Kosten der EZB auferlegt. Die NZB leisteten zunächst am 01.06.1998 eine Anzahlung, indem sie ihre Forderungen gegenüber der EZB auf Rückzahlung des seinerzeit beim EWI eingebrachten Kapitals auf die EZB übertrugen, soweit möglich oder soweit zur Deckung der Zahlungsverpflichtungen notwendig. Der endgültige Zahlungsausgleich erfolgte am 04.01.1999 in Euro.
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