Europäische Zentralbank, Entscheidungen
Sind in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, an die sie gerichtet sind, und werden durch die Bekanntgabe wirksam. Die EZB kann beschliessen, ihre Entscheidungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu veröffentlichen. In diesem Fall werden sie in allen Amtssprachen der EU veröffentlicht. Die Entscheidungen der EZB können an alle juristischen oder natürlichen Personen einschl. der Mitgliedstaaten des Eurogebiets gerichtet sein. Die Entscheidungen der EZB sind mit Gründen zu versehen. Sie können je nach Zuständigkeitsbereich vom EZB-Rat oder vom Direktorium verabschiedet werden.
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