Eurocommercialpaper-Programm
1. Abk.: Euro-CP-Programm, ECP-Programm, Euro-CP-Programm. Rahmenvereinbarung ohne Laufzeitbegrenzung, die zwischen Emittent von Euro-Commercialpaper und als Platzeuren benannten Banken abgeschlossen wird, innerhalb derer der Emittent das Recht hat, jederzeit über eine evtl. vereinbarte, meist aber unbegrenzte Laufzeit der Vereinbarung Commercialpaper am Markt zu emittieren. In der Vereinbarung sind zwischen dem als Emittenten auftretenden Unternehmen und den Banken die Einzelheiten der Platzierung geregelt. Sie enthält im Wesentlichen die Abstimmung des zeitlichen Rahmens für die einzelnen Inanspruchnahmen, Mindesttranchenvolumen, Laufzeitrahmen sowie Mindeststückelung der Titel. 2. An internationalen Geldmärkten (Eurogeldmärkten) können im Rahmen von ECP-Programmen bonitätsmässig unzweifelhaft eingestufte Unternehmen revolvierend kurzfristige Schuldtitel mit Laufzeiten von wenigen Tagen bis zu 9 Monaten und evtl. länger emittieren (Commercialpaper). Das Risiko der nicht vollständigen Platzierung der Titel tragen die Emittenten: Im Unterschied zu Euronotefazilitäten sind ECP-Programme nicht mit Backuplinien ausgestattet. Sie weisen somit aus Sicht der Emittenten den Vorteil geringerer Finanzierungskosten auf. Dem steht das von ihnen zu tragende Platzierungsrisiko entgegen.
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