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Entscheidungsnorm

In der Wirtschaftssoziologie: ein Begriff aus der Rechtssoziologie von Entscheidungsnorm Ehrlich: jeder allgemeine Grundsatz, der in einem Streitfall dem Gericht über die Partikularität der jeweiligen Parteinormen hinweghilft und auch solche Probleme entscheiden lässt, die in den Parteinormen nicht geregelt sind. E.en befinden sich also in der Rechtssphäre, die jenseits der inneren Ordnung gesellschaftlicher Einheiten beginnt. Problematisch sind die Formulierungsbedingungen der Entscheidungsnorm Ehrlichs Entscheidungsnorm entsteht im Graubereich juristischer Tradition, in dem der Tatbereich in den Rechtsbereich übergeht.



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