elektronisches Geld, Erfassung bei der Europäischen Zentralbank
In der Geld- und Bankenstatistik der EZB wird elektronisches Geld erfasst, das von im Euroraum ansässigen MFI ausgegeben wird. Gem. EZB-VO wird von MFI des Euroraums begebenes umlaufendes elektronisches Geld in der MFI-Bilanz unter Verbindlichkeiten aus Einlagen ausgewiesen, jedoch nicht gesondert, sondern unter täglich fällige Verbindlichkeiten. Täglich fällige Einlagen, die von im Eurowährungsgebiet ansässigen Nicht-MFI bei MFI des Euroraums gehalten werden, sind Bestandteil der Definition der Geldmenge des Euroraums. Ferner gelten täglich fällige Einlagen, die von MFI des Euroraums (unabhängig vom Sitz des Inhabers) hereingenommen werden, als Teil der Reservebasis für die Berechnung des Mindestreservesolls des Eurosystems. Somit findet elektronisches Geld, das von MFI des Euroraums begeben wird, in vollem Ausmass sowohl bei der Berechnung der Geldmenge des Euroraums als auch des Mindestresevesolls Berücksichtigung. Die MFI des Euroraums müssen Daten zum elektronischen Geld nicht gesondert an die EZB melden. Trotzdem erheben fast alle NZB des Euroraums und der nichtteilnehmenden EU-Mitgliedstaaten Daten über die Menge des von MFI begebenen, umlaufenden E-Geldes. Die NZB melden der EZB, wie viel von MFI begebenes elektronisches Geld im Umlauf ist, getrennt nach hardware- und softwaregestütztem E-Geld und getrennt nach Währungen (Euro und Drittwährungen). Allerdings haben im Euroraum ansässige MFI bislang nur Eurodenominiertes E-Geld begeben. Der E-Geldumlauf wird von den NZB nach Verfügbarkeit, meist monatlich, erhoben und zumindest 2 Mal pro Jahr an die EZB übermittelt. Im Euroraum wird elektronisches Geld fast nur von MFI begeben. In einigen Ländern des Eurogebiets geben aber auch Nicht-MFI elektronisches Geld aus, wenn auch in sehr geringem Umfang. Die NZB melden der EZB, wie viel von Nicht-MFI begebenes E-Geld im Umlauf ist, sofern die Beträge auf nationaler Ebene relevant und entspr. Daten verfügbar sind.
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