Elektronischer Heilberufsausweis (HBA)
In der Gesundheitswirtschaft:
Mit dem elektronischen Heilberufsausweis können sich (Zahn)Ärzte und Apotheker Zugriff auf medizinische Daten der elektronischen Gesundheitskarte verschaffen. Ohne diese Legitimation ist es unmöglich, z.B. elektronische Rezepte zu speichern. Der HBA – auch Health Professional Card (HPC) genannt – ist ein zentraler Bestandteil des Sicherheitskonzeptes der elektronischen Gesundheitskarte. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sind verpflichtet, sich bei jedem Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte mit ihrem HBA zu identifizieren. Längerfristig werden auch andere Berufsgruppen, die elektronische Verordnungen einlösen können, entsprechende Berufsausweise erhalten.
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