elektronische Zahlungssicherheit
Bei der Gesamtsicherheit elektronischer Zahlungen und von Onlinetransaktionen sind nach Darstellung der Bundesbank vielfältige Aspekte wie Verfügbarkeit, Authentizität/Autorisierung, Integrität, NichtZurückweisung, Vertraulichkeit u. a. m. zu berücksichtigen. Zahlreiche solcher Sicherheitsaspekte können nur realisiert werden, wenn mehrere Techniken kombiniert werden, meist durch Verwendung von Verschlüsselungstechnologien in Verbindung mit geeigneten organisatorischen Massnahmen. Die Bundesbank sieht Sicherheit des EZV aber auch als Problem eines angemessenen Geschäftsmodells an, das von den Kunden akzeptiert wird und für die Nutzer nicht zu aufwändig ist. Inzwischen wurden mehrere Verschlüsselungsstandards entwickelt und Initiativen ergriffen, um sicherere Übermittlung und Speicherung von Zahlungsinformationen zu garantieren. Meist genutzt ist das Secure-Socket-Layer- (SSL-) Protokoll. Es ermöglicht sicheren Datenaustausch zwischen dem Kunden-PC und der Website des Händlers, wobei i. d. R. zusätzlich ein Passwort zur Authentifizierung der Teilnehmer erforderlich. Die Positionen der an einem Zahlungsvorgang beteiligten Parteien müssen lt. Bundesbank klar zugeordnet und rechtsverbindlich fixiert sein. Nicht zuletzt muss auch berücksichtigt werden, dass die Zahlungsverkehrselektronisierung eine neue Informationsqualität impliziert, indem wegen der Funktionen der Informationstechnologie bei elektronischen Zahlungen Informationen generiert werden, die über den blossen Zahlungszweck hinausgehen. Die Bundesbank weist hier besonders auf Daten- und Privatsphä-renschutz sowie effiziente Verteilung und angemessene Nutzung der erzeugten Informationen als Problemstellen hin. Nach der Bundesbank kann sich ein Sicherheitsmangel eines Zahlungsinstruments oder -Systems in Vertrauensverlust i. Hinbl. a. dieses Instrument oder System und u. U. negativ auf das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme auswirken. Entspr. gilt für Zahlungsmittelsicherheit. Im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit ist auch die EZB mit der Sicherheit aller Zahlungsmittel und -instrumente befasst, die von der Öffentlichkeit genutzt werden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|