Einsichtsrechte des Patienten
In der Gesundheitswirtschaft:
patients‘ access to files
Jeder Patient hat gegenüber dem behandelnden Arzt oder Krankenhausträger das Recht, in die ihn betreffenden Original-Krankenunterlagen Einsicht zu nehmen, ohne dass er ein besonderes Interesse erklären oder nachweisen muss.
Dies umfasst alle objektiven Aufzeichnungen zu Anamnese, Diagnose, Behandlungsverlauf, Behandlungsergebnis und Nachbehandlung. Der Patient kann auf eigene Kosten eine Kopie der Akten verlangen. Seine Einsichtnahme darf nicht behindert werden. Bei psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen kann der behandelnde Arzt entscheiden, ob die Einsichtnahme beschränkt wird.
Patientenrechte
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