Einreicherobligo
Summe der Verpflichtungen eines Wechseleinreichers aus seiner Haftung als Kreditnehmer und als Mitverpflichteter aus dem Wechsel (meist als Aussteller) beim Diskontkredit. Die Bank führt intern ein E., in dem alle eingereichten Wechsel nach Kunden geordnet geführt werden, um jederzeit Gesamthöhe und auch Qualität der diskontierten Wechsel jedes einzelnen Einreichers feststellen zu können.
Vgl. auch: Obligo
Auch: Wechselobligo. Von der Bank intern geführte Rechnung, die jederzeit den Gesamtbetrag der Verpflichtungen der einzelnen Einreicher von Wechseln zum Diskont ersehen lassen, meist auch derjenigen als Mitverpflichteter (Aussteller) aus Wechseln. Wird elektronisch geführt.
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