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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Einlagekonto

Konto des stillen Gesellschafters, das den jeweiligen Stand seiner Beteiligung an der Bank o. a. Unternehmung angibt. Enthält die von ihm geleisteten Einlagen; evtl. Verlustanteile werden davon abgesetzt. Gewinne werden i. d. R. dem Privatkonto gutgeschrieben.



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