Einheitsversicherung
In der Gesundheitswirtschaft:
Bezeichnet im Gegensatz zur gegliederten Krankenversicherung, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland existiert, ein Gesundheitssystem, in dem die Aufgabe der Absicherung gegen Krankheiten und gesundheitliche Risiken nur einer, meist staatlichen, Versicherung übertragen wird.
Beispiel für Gesundheitssysteme mit Einheitsversicherung ist etwa Großbritannien mit dem National Health Service (NHS).
Der Begriff der Einheitsversicherung wird auch in der deutschen gesundheitspolitischen Diskussion immer wieder benutzt, um vor einer Entwicklung zu einem zentral gesteuerten und verwalteten Gesundheitssystem zu warnen. So wurde die geplante Einführung eines Gesundheitsfonds und die Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände, auf Bundes- wie auf Landesebene jeweils einen gemeinsamen Spitzenverband zu bilden, als Entwicklung hin zu einer Einheitsversicherung kritisiert.
Gleichzeitig bezeichnet Einheitsversicherung (EVB) als Fachbegriff der Versicherungsbranche eine miteinander verbundene Warentransportversicherung und Sachversicherung.
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