Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

eigene Ziehungen, dem Kunden (Kreditnehmer) abgerechnet

Falls im eigenen Wechselbestand gehalten bilanziell unter »Wechsel« auszuweisen, zudem gesondert unter »Eigene Ziehungen«. Falls zur Refinanzierung weitergegeben (rediskontiert) (Mobilisierungstratte), also in Umlauf gegeben, kein Ausweis in der Bankbilanz, sondern unter der Bilanz als »den Kreditnehmern abgerechnete eigene Ziehungen im Umlauf« zu vermerken.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
eigene Ziehungen im Umlauf
 
Eigeneinrichtung einer Krankenkasse
 
Weitere Begriffe : Replicationproducts | Jahresabschlusspublizität, Privatbankiers | Phasenraum
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.