eigene Ziehungen im Umlauf
Von einer Bank in Umlauf gegebene, d. h. zum Zwecke der Refinanzierung verkaufte (diskontierte) eigene Ziehungen. Passivposition der Bankbilanz. Auszuweisen sind nur eigene Ziehungen, die sich nicht im eigenen Bestand befinden. Eigene Ziehungen sind als im Umlauf befindlich anzugeben, wenn sie zum Zweck der Refinanzierung (Diskontierung) weitergegeben sind. Das gilt auch dann, wenn sie dem Kreditnehmer nicht abgerechnet worden sind. Der Gegenwert dieser dem Kunden nicht abgerechneten Wechsel ist unter »Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten« auszuweisen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|