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Drei-Objekt-Grenze
Wer innerhalb von fünf Jahren drei Immobilien kauft und wieder verkauft, läuft Gefahr, als gewerblicher Grundstücksverkäufer eingestuft zu werden. Die Folgen sind steuerlich relevant. Besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Bau oder Kauf und dem Verkauf einer Immobilie,kann der Anleger als "gewerblicher Grundstückshändler" eingestuft werden. Zu Immobilien zählen:
Ausschlaggebend für die Einordnung als privater Vermögensverwalter oder gewerblicher Grundstückshändler ist dabei, ob zum Zeitpunkt des Erwerbs, der Errichtung oder Modernisierung der Immobilie bereits eine Verkaufsabsicht des Besitzers bestand. Der Erwerb alleine führt jedoch nie zum gewerblichen Grundstückshandel. Er wird am Verkauf von Immobilien festgemacht. Wird an Stelle der privaten Vermögensverwaltung gewerblicher Grundstücks- oder Immobilienhandel vom Finanzamt angenommen, werden die Verkaufserlöse einkommenssteuerlich wie Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb behandelt. Die darüber hinaus erzielten Gewinne unterliegen der Gewerbesteuer.
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