Disziplinarverfahren der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung
In der Gesundheitswirtschaft:
disciplinary procedures of the Association of Statutory Health Insurance Physicians and Dentists
Die Satzungen der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (KVen/KZVen) müssen Disziplinarverfahren - oft in Disziplinarordnungen zusammengefasst - für Verstöße gegen vertragsärztliche Pflichten festlegen.
Die Verfahren und die Entscheidung über die einzelnen Disziplinarmaßnahmen (Verwarnung, Verweis, Geldbuße, zeitweiliges Ruhen der Zulassung bis zu zwei Jahren) treffen die Disziplinarausschüsse der KVen.
Der Maßnahmenkatalog kann über die Satzung wedereingeschränkt noch erweitert werden. Die Krankenkassen können Disziplinarmaßnahmen unter Angabe des Sachverhaltes bei den KVen nur anregen, mitwirken dürfen sie nicht. Entscheidungen können als Verwaltungsakte vor den Sozialgerichten angefochten werden.
§ 81 SGB V
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