Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Disziplinarverfahren der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung

In der Gesundheitswirtschaft: disciplinary procedures of the Association of Statutory Health Insurance Physicians and Dentists Die Satzungen der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (KVen/KZVen) müssen Disziplinarverfahren - oft in Disziplinarordnungen zusammengefasst - für Verstöße gegen vertragsärztliche Pflichten festlegen. Die Verfahren und die Entscheidung über die einzelnen Disziplinarmaßnahmen (Verwarnung, Verweis, Geldbuße, zeitweiliges Ruhen der Zulassung bis zu zwei Jahren) treffen die Disziplinarausschüsse der KVen. Der Maßnahmenkatalog kann über die Satzung wedereingeschränkt noch erweitert werden. Die Krankenkassen können Disziplinarmaßnahmen unter Angabe des Sachverhaltes bei den KVen nur anregen, mitwirken dürfen sie nicht. Entscheidungen können als Verwaltungsakte vor den Sozialgerichten angefochten werden. § 81 SGB V



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Disziplin, organisierte
 
Disziplinierungstechnik
 
Weitere Begriffe : Deutsche Bundesbank, Aussenhandelsfinanzie-rung(sfazilitäten) | Überschuldungsanzeige | Zahlungsverkehrsnetz
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.