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Diskontierung, diskontieren1. Abzinsung (abzin-sen) künftig anfallender Zahlungen auf den heutigen Zeitpunkt zur Ermittlung ihres Bar-, Gegenwarts-, Kapitalwerts. Ggs.: Kapitalisierung, Aufzinsung (aufzinsen). 2. Verkaufen von Wechseln an eine Bank, die diese diskontiert (Diskontgeschäft). Ankaufen eines Wechsels durch eine Bank unter Abzug eines Zwischenzinses (Diskont).
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Weitere Begriffe : Bewusstsein, falsches | Auslagerung von Bankgeschäftsbereichen, Zuläs-sigkeit und Erfordernisse | Liquiditätsgrundsatz-Restlaufzeiten | ||||||||||||||||||||||||||||
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