Deutsche Bundesbank, Filialen
Die Bundesbank unterhält Filialen, die der zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank unterstehen. Über Errichtung und Schliessung von Filialen beschliesst der Vorstand der Bundesbank. Sie berichten an die übergeordnete Hauptverwaltung. Mit Inkrafttreten des 7. BBankGÄndG wurde der Übergang der Bundesbank zu einer einstufigen Filialstruktur vollzogen. Die nicht mehr zeitgemässe Unterscheidung zwischen Haupt- und ihnen nachgeordneten Zweigstellen ist seither aufgehoben. Auf Grund der fortschreitenden regionalen Konzentration und Automatisierung von Bankdienstleistungen und der mit dem Übergang der währungspolitischen Befugnisse auf die EZB verbundenen Veränderungen in der Aufgabenstruktur -z. B. bei der Notenbankrefinanzierung - waren Anpassungen im Filialbereich unausweichlich. Demzufolge wurden die ehemaligen Zweigstellen 2003 in unselbstständige Betriebsstellen umgewandelt und beschlossen, sie innerhalb von 5 Jahren, spätest. 2007, zu schliessen. Danach ist die Bundesbank noch an 66 Standorten vertreten. Hierdurch wird das Filialnetz grobmaschiger; Präsenz in der Fläche bleibt jedoch erhalten. Die Versorgung mit Zentralbankdienstleistungen - insb. Bargeldversorgung der Wirtschaft, auf die rd.2/3 der Betriebsleistung der Filialen entfällt - bleibt sichergestellt.
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