Deutsche Bundesbank, Beteiligungen
Die Bundesbank ist in der Möglichkeit, Beteiligungen zu übernehmen, gesetzlich eng eingeschränkt. Sie ist nach BBkG berechtigt, sich an der BIZ und mit Zustimmung der Bundesregierung an anderen Einrichtungen zu beteiligen, die übernationaler Währungspolitik oder dem internationalen Zahlungsverkehr und Kreditverkehr dienen oder sonstwie geeignet sind, die Erfüllung der Aufgabe der Bundesbank zu fördern. In Frage kommen u.a. IWF, Weltbank, EFWZ.
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