Deutsche Bundesbank als Fiskalagent und Hinterlegungsstelle des Internationalen Währungsfonds
Die Mitgliedsländer, also auch Deutschland, unterhalten zum IWF vielfältige Beziehungen, die im IWF-Übereinkommen detailliert geregelt sind. Für die Abwicklung der finanziellen Transaktionen bestimmt jedes Land einen Fiscalagent, der formal als Geschäftspartner des IWF fungiert, und eine Hinterlegungsstelle, die die Konten führt. Für Deutschland ist die Bundesbank sowohl Fiskalagent als auch Hinterlegungsstelle. Diese national angelegte Zuständigkeit hat sich mit der Einführung des Euro nicht verändert. Verantwortlich für die finanziellen Beziehungen zum IWF bleiben als IWF-Mitglieder die einzelnen Länder. Es gibt keine ökonomische oder technische Notwendigkeit und aus Sicht der Mitgliedsländer derzeit auch nicht die Absicht, die Funktion von Fiskalagent und Hinterlegungsstelle mit Blick auf das Eurosystem zu zentralisieren.
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