Deutsche Bundesbank und Internationaler Währungsfonds
Die finanziellen Beziehungen aus der Mitgliedschaft Deutschlands im IWF werden von der Bundesbank für eigene Rechnung wahrgenommen. Das deutsche IWF-Gesetz sieht vor, dass Weisungen an den deutschen Exekutivdirektor im IWF von der Bundesregierung bzw. vom Bundesfinanzministerium erteilt werden. Ferner: Deutsche Bundesbank als Fiskalagent und Hinterlegungsstelle des Internationalen Währungsfonds.
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