derungsverträge
Abk.: IFV. Auch: Kapitalschutz-, Investitions-(schutz)abkommen. Zwischenstaatliche Verträge, die den privaten Kapitalexport vor allem in Entwicklungsländern fördern und dabei dem Investor ausreichende Sicherheit für die von ihm investierten Mittel gewährleisten sollen. Deutschland übernimmt nur dann Bürgschaften oder Garantien für Investitionen in Entwicklungsländern (Hermes-Deckung), wenn ein entspr. Investitionsförderungsvertrag besteht. Inhalt solcher Verträge sind Schutz vor Enteignungen bzw. im Enteignungsfall eine entspr. Entschädigungsleistung, Meistbegünstigung, Inländerbehandlung, freie Transfermöglichkeiten aller anfallenden Zahlungen u. a.
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