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Darlehen an Beteiligungsunternehmen von BausparkassenDürfen insges. bis 60% des haftenden Eigenkapitals einer Bausparkasse gewährt werden. Einem einzelnen Unternehmen, an dem die Bausparkasse beteiligt ist, dürfen solche Darlehen insges. bis 20% des haftenden Eigenkapitals vergeben werden.
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