Darlehen gegen Verpflichtungserklärung bei Bausparkassen
Bauspardarlehen gegen Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach Bausparkassengesetz dürfen im Einzelfall bis Euro 15.000, Bauspardarlehen ohne Sicherung bis Euro 10.000, andere Darlehen gegen Abgabe einer Verpflichtungserklärung bis Euro 10.000, andere Darlehen ohne Sicherung bis Euro 5000 vergeben werden. Der Anteil aller Darlehen gegen Verpflichtungserklärung und ohne Sicherung darf insges. 30%, der Anteil aller Darlehen ohne Sicherung insges. 20%, der Anteil anderer Darlehen ohne Verpflichtungserklärung insges. 5 % und der Anteil aller Darlehen gegen Verpflichtungserklärung und ohne Sicherung darf insges. 45% am Gesamtbestand der Forderungen aus Darlehen einer Bausparkasse nicht übersteigen.
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