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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Cybermoney, -geld, -cash

Art des E-Money. Elektronisches Zahlungsmittel, das losgelöst von jedem physischen Trägermedium typischerweise in Onlinenetzen als Zahlungsmittel verwendet wird. I. Ggs. z. der Disposition über herkömmliche Giroguthaben oder Kreditlinien, die etwa beim Einsatz von Kreditkarten oder Electroniccash-Verfahren zur Zahlung verwendet wird, existiert Cybermoney nur in virtueller Form, etwa in Form digitaler Seriennummern, die auf ausschl. elektronischem Wege versandt werden können. Cybergeld wird typischerweise durch den Umtausch von realem Geld in digitales Geld durch Cyberbanks geschaffen. Unter Einsatz geeigneter Verschlüsselungsverfahren (z. B. RSA-Verfahren) wird eine digitale Zeichenfolge generiert, in der etwa Währung, Betrag, Emittent und evtl. Gültigkeitsbeschränkungen er-fasst sind; der Einsatz asymmetrischer Verschlüsselungsverfahren (Publickey-Kryptographie) ermöglicht dem Zahlungsempfänger eine Überprüfung der »Echtheit« des Cybergeldes, ohne dass die Einbeziehung einer zentralen Auskunftsstelle erforderlich wird. Dadurch wird Onlinebezahlung ohne spätere Verrechnung innerhalb des herkömmlichen Bankensystems und damit auch Verwendung für Micropayments, also Zahlungen mit sehr geringen Beträgen bis zu Centbruchteilen, wirtschaftlich möglich. Vorstufe des echten elektronischen Geldes sind auch in Deutschland laufende Feldversuche zur elektronischen Geldbörse mit dem Unterschied, dass hier anders als bei den bisherigen Chipkartenkonzepten eine unmittelbare Abrechnung des Zahlungsempfängers mit einer Bank nicht mehr erforderlich ist, sondern die übertragenen Guthaben wiederum zu Zahlungszwecken verwendet werden können, also ein geschlossener Kreislauf des elektronischen Geldes möglich wird.



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