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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Catastrophe Bonds (Cat Bonds)

Mit der Entwicklung von so genannten Katastrophen-Anleihen (engl. Catastrophe Bonds oder Cat Bonds) sind zunächst in den USA neue Anleiheformen entwickelt worden, bei denen die Höhe der Verzinsung sowie die Rückzahlung der Bonds davon abhängt, ob sich bestimmte, vorab definierte Naturkatastrophen ereignen. Diese Anleihen werden von Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Durch sie soll ein Teil der Risiken aus Naturkatastrophen auf die Zeichner der Anleihen übertragen werden. Diese erhalten dafür überdurchschnittlich gute Zinsen.

Es hat sich gezeigt, dass die Abdeckung von Schadensrisiken aufgrund von Naturkatastrophen für Versicherungen ein immer größeres und kaum abschätzbares finanzielles Risiko darstellt. Erdbeben wie in Kobe (Japan), Flächenbrände wie in Kalifornien sowie Hochwasserschäden in Europa und Asien führen nicht nur bei den betroffenen Privatpersonen und Unternehmen sondern auch bei der internationalen Versicherungswirtschaft zu einer hohen finanziellen Belastung.

Bei Unternehmen und Privatpersonen besteht daher ein zunehmendes Interesse, sich gegen diese so genannten Elementarrisiken zu versichern, die sich außerhalb ihres eigenen Handlungs- und Verantwortungsbereichs ereignen. Während für Versicherungen das Risiko aufgrund von größeren Naturkatastrophen wie Erdbeben, Wirbelstürmen, Flutkatastrophen, Waldbränden in größerem Maße in Anspruch genommen zu werden, in Ländern wie Deutschland oder Frankreich noch relativ überschaubar ist, kann es in den USA, Japan, Mexiko oder China angesichts der Dimensionen der angerichteten Verwüstungen zu finanziellen Belastungen kommen, die die Mittel der Versicherer übersteigen.

Die Versicherung gegen Naturkatastrophen unterscheidet sich zudem fundamental von der Versicherung allgemeiner Risiken. Das Prinzip "normaler" Versicherungen beruht darauf, dass Risiken, die zwar theoretisch alle Versicherten betreffen, tatsächlich aber nur bei einem Teil der Kunden eintreten, auf alle Versicherten verteilt werden. Beispiele hierfür sind Unfallversicherungen und Brandversicherungen. Bei einer Naturkatastrophe sind dagegen nicht nur einzelne Geschädigte betroffen, sondern alle Versicherten gleichzeitig. Die Zahlungen, die aufgrund solcher Schäden an einzelne Personen oder Unternehmen geleistet werden müssen, können also nicht durch die Beiträge der übrigen Versicherten ausgeglichen werden.

Versicherungen müssen sich daher verstärkt nach neuen Wegen der Risikoverteilung umsehen, um ihren Kunden weiterhin einen ausreichenden Schutz gegen Naturkatastrophen anbieten zu können. Aus dieser Problematik und aus der Erkenntnis, dass die internationalen Kapitalmärkte mit ihrem Volumen in Höhe von etwa 35 Billionen Euro (rund 70 Billionen Mark) finanziell wesentlich leistungsfähiger sind, als die Versicherungsbranche allein, entstand die Idee zur Entwicklung von "Catastrophe Bonds".

Dies sind Anleihen, bei denen die Höhe der Zinszahlungen und/oder der Rückzahlung des investierten Kapitals vom Eintreten beziehungsweise Nichteintreten bestimmter Naturkatastrophen abhängt. Dabei wird die Art der Naturkatastrophen, die die Rendite der Anleihe beeinflussen, vorab in den Anleihebedingungen definiert. Tritt eine der in den Anleihebedingungen genannten Naturkatastrophen während der Laufzeit der Anleihe tatsächlich einmal oder mehrfach auf, reduziert sich der Anspruch des Anlegers auf Zinszahlung oder auf Rückzahlung des Nominalbetrags der Anleihe automatisch. Hierbei kann die Reduktion der Ansprüche des Anlegers entweder von der absoluten Zahl der aufgetretenen Naturkatastrophen oder von den durch die Naturkatastrophen ausgelösten Höhe der Versicherungsansprüche abhängig gemacht werden.

Aus Sicht des Anlegers ist es besser, wenn sich sowohl die Höhe der jährlichen Zinszahlungen als auch die Höhe des Rückzahlungsanspruchs nach der Höhe der tatsächlichen Forderungen der Geschädigten gegenüber der Versicherung bemessen. Im Extremfall könnte es ja theoretisch so sein, dass es zwar zu einer in den Anleihebedingungen definierten Naturkatastrophe gekommen ist, diese aber nicht zu Schadenersatzansprüchen der Versicherten geführt hat.

Wenn die Zinshöhe und der Rückzahlungsanspruch von der tatsächlich von der Versicherung zu deckenden Schadenshöhe abhängt, ist allerdings der erforderliche Prüfungsaufwand beträchtlich größer. Die Prüfung der Höhe und der Angemessenheit der Versicherungsansprüche muss durch eine neutrale Stelle (wie beispielsweise eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) erfolgen, damit die Zeichner der Anleihe nicht in unzulässiger Weise zur Begleichung der Schäden herangezogen werden.

Ein Cat Bond ist für den Anleger also eine Mischform zwischen einer klassischen "risikolosen" Anleihe und einem spekulativen Investment. Anders als bei einer herkömmlichen Anleihe kann er die Rendite eines Cat Bonds nicht schon bei Kauf der Anleihe errechnen. Bei Erwerb der Anleihe kann lediglich die maximale und die minimale Rendite des Cat Bonds bestimmt werden, nicht aber die tatsächliche Rendite zum Zeitpunkt der Rückzahlung. Die maximale Rendite ist gleich der Rendite, die sich unter Berücksichtigung des Zins- und des Rückzahlungsanspruchs ergibt, wenn während der Laufzeit der Anleihe keine Katastrophe eintritt. Die geringste Rendite ergibt sich, wenn sich die in den Anleihebedingungen genannte maximale Zahl von Naturkatastrophen während der Laufzeit tatsächlich ereignet. Die minimale Rendite kann im Extremfall dem Totalverlust des eingesetzten Kapitals bedeuten.

Das erhöhte Risiko, das mit dem Investment in einen Cat Bond verbunden ist, wird dem Anleger durch einen Zinsanspruch vergütet, der deutlich über dem Nominalzins liegt, der für eine normale Anleihe gezahlt wird.



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