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Call-by-Call / Call-through
Die Liberalisierung des Telefonmarktes hat dafür gesorgt, dass die Kunden nun neben der Telekom über weitere Telefonunternehmen ihre Gespräche führen können. Die flexibelste Art und Weise das zu tun ist Call-by-Call (CbC), also "Gespräch für Gespräch". Für jedes Telefonat entscheidet der Kunde, über welche Gesellschaft er dieses Gespräch führen möchte - also auch, welche Kosten dabei entstehen Über 100 Telefongesellschaften haben sich bei der Regulierungsbehörde inzwischen lizensieren lassen und bieten ihre Dienstleistungen an. Beim Call-by-Call entscheidet der Kunde je Gespräch, wer das Gespräch vermitteln soll - unabhängig davon, bei welchem Unternehmen man den Telefonanschluss selbst gemietet hat, in der Regel der Telekom. Das Verfahren ist zunächst einfach: Man wählt die Netzbetreiberkennzahl der ausgesuchten Telefongesellschaft, dann im Anschluss die komplette gewünschte Telefonnummer inklusive der Null, und schon geht man "fremd". Unterschieden wird so genanntes echtes Call-by-Call, bei dem sich der Kunde nichts anderes merken muss als die Vorwahl der Telefongesellschaft seiner Wahl. Die Gebühren werden über die normale Telefonrechnung abgerechnet. Haben Sie hier einen Einzelverbindungsnachweis beantragt, dann müssen auch die Call-by-Call geführten Gespräche einzeln nachgewiesen werden. Allerdings kann es vorkommen, dass die Abrechnungszeiträume der Anbieter unterschiedlich sind, so dass Gespräche erst im übernächsten Monat auf der Rechnung auftauchen. Dieses Verfahren wählen die meisten Deutschen, die übrigens "Europameister" im "Vorwählen" sind. Wer sich nicht jeden Tag auf Tarif-Portalen wie www.teltarif.de oder www.tariftip.de nach den günstigsten Tarifen informieren will, sollte Vorwahlen tippen, die eine Tarifansage vor dem Gespräch anbieten. So können Sie sich sicher sein, keine teure Überraschung zu erleben, denn manchmal steigen die Minutenpreise von einem Tag zum nächsten rasant an. Tarife mit Ansage werden auf den genannten Internetseiten herausgestellt. Bei Call-by-Call per Anmeldung muss man sich als Kunde bei der gewünschten Telefongesellschaft registrieren lassen. Die Abrechnung erfolgt dann entweder wie eben beschrieben über die Telekom, oder per gesonderter Rechnung, die bei einigen Firmen bei geringen Beträgen auch nur im Drei-Monats-Rhythmus kommt. Hintergrund: Die Firmen wollen die Zahl der Kunden begrenzen - weil zumeist ihre Kapazitäten mit der Nachfrage nicht standhalten können. Denn das Besetztzeichen gehört beim Call-by-Call bei vielen Gesellschaften dazu: Nahezu unbegrenzte Leitungskapazitäten haben nur die Großen in der Branche. Eine Variante des Call-by-Call ist das so genannte "Call-through". Hier wird keine Netzbetreiberkennzahl vorgewählt, sondern über eine gebührenfreie Telefonnummer (0800 oder 0130) der günstigere Anbieter angewählt. In der Regeln vermitteln die Call-through-Betreiber wie "First Telecom" Gespräche nach der Einzahlung eines Gebührenguthabens, also nach Vorkasse.
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