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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten

Die BaFin hat die Aufgabe, nach den Vorschriften des Fin DAG zu prüfen, ob Jahresabschluss und zugehöriger Lagebericht oder Konzernabschluss und zugehöriger Konzernlagebericht von Unternehmen, deren Wertpapiere an einer inländischen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind, den gesetzlichen Vorschriften einschl. der Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung und den sonstigen durch Gesetz zugelassenen Rechnungslegungsstandards entspr.



 
Weitere Begriffe : Unternehmensleiter Unternehmensleitung | criticism, context of | Legitimierung
 
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