Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Aufsichtsplanung
Bankenaufsichtsplanung. BaFin und Bundesbank stimmen jährlich - soweit für bestimmte Institute oder Institutsgruppen für erforderlich gehalten -eine Aufsichtsplanung ab, um ein koordiniertes und risikoorientiertes Vorgehen der Aufsicht sicherzustellen. Die Planung umfasst insb. Auswertung der Prüfungsberichte, Anordnung der Prüfungen nach § 44 KWG und Aufsichtsgespräche. Bei der Festlegung der Aufsichtsplanung am Jahresanfang erfolgt Schwerpunktbildung, die sich an bestehenden Risiken und vorauss. Dringlichkeit der Bearbeitung der einzelnen Fälle ausrichtet. Bei systemrelevanten Instituten ist eine Aufsichtsplanung obligatorisch. Anlassbezogene Abweichungen von der Aufsichtsplanung sind jederzeit möglich.
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