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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Aufsichtsgespräche

Bankenaufsichtsgespräche. Werden routinemässig oder anlassbezogen durchgeführt und können sowohl von BaFin als auch Bundesbank jederzeit initiiert und durchgeführt werden. Routinemässige Gespräche mit den einzelnen Instituten, wie sie z.Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Aufsichtsgespräche von der Bundesbank jährlich nach der Auswertung der Jahresabschlussunterlagen durchgeführt werden, haben allgemeine Themen wie auch konkrete Sachverhalte zum Inhalt; sie können zudem der Sachverhaltsaufklärung oder der Würdigung von Einzelfällen dienen. Werden die Gespräche von der Bundesbank geführt, können sie nach vorheriger Abstimmung mit der BaFin im Einzelfall auch das Abstellen von festgestellten Mängeln zum Gegenstand haben, für die ein förmliches Verwaltungshandeln nicht erforderlich erscheint. Routinemässige Gespräche können vom Initiator allein geführt werden; die jeweils andere Institution hat ein Beitrittsrecht. Mit der beitrittsberechtigten Institution ist der Gesprächstermin rechtzeitig abzustimmen. Sofern die Bundesbank die Gespräche auf Arbeitsebene allein führt, sind einzelne Sachverhalte und deren Beurteilung, in Abhängigkeit von ihrer Bedeutung, vorab mit der BaFin abzustimmen. Anlassbezogene Gespräche haben Sachverhalte oder Themen zum Gegenstand, die auf Grund bedeutender Entwicklungen beim Institut eine weitergehende Sachverhaltsaufklärung und eine grunds. bankenaufsichtliche Würdigung erfordern. Solche Gespräche werden auf Grund ihrer Bedeutung regelmässig von BaFin und Bundesbank gemeinsam geführt. Nach vorheriger Information und in Absprache mit der BaFin können diese Gespräche auch ohne Beteiligung der BaFin von der Bundesbank geführt werden. Bankenaufsichtsgespräche mit Dritten sind vor allem anlassbezogene Gespräche mit Wirtschaftsprüfern, daneben mit sonstigen Dritten über einzelne Institute. Sie werden regelmässig von BaFin und Bundesbank gemeinsam geführt. In Abstimmung mit der BaFin können diese Gespräche auch ausschl. von der Bundesbank geführt werden. Die BaFin ist über Gesprächsverlauf und -ergebnis zeitnah zu informieren. Für routinemässige Gespräche mit Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Dritten gilt das oben Gesagte analog. Bei Gesprächen und sonstigen Kontakten mit ausländischen Aufsichtsbehörden einzelne Institute betreffend hat die BaFin Federführung.



 
Weitere Begriffe : white collar - blue collar | Variabilität, strukturelle | Abandonrecht
 
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