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Bummelstreik
Der Bummelstreik ist eine Form des Streikes. Die Arbeit wird nicht komplett niedergelegt, sondern es wird Dienst nach Vorschrift gemacht. Jede Vorschrift, jede Weisung wird übergenau umgesetzt. Die Arbeit wird sehr stark verlangsamt. Durch diese penibel genaue Arbeitsweise kommt es zu erheblichen Verzögerungen im Arbeitsablauf. Bei den anderen Streikformen Generalstreik, Warnstreik, Teil- oder Vollstreik legen die Arbeitnehmer die Arbeit komplett nieder. Das Recht auf Streik ist in demokratischen Rechtsstaaten garantiert. Streik ist ein legitimes Mittel des Arbeitskampfes. Der Bummelstreik ist die mildeste Form des Streikes. Er kann von verlangsamtem Arbeiten bis hin zu einem Sitzstreik reichen. Oft wenden ihn Berufsgruppen an, die ihre Arbeit nicht so ohne weiteres niederlegen können, zum Beispiel Ärzte im Krankenhaus, oder solche, die eigentlich gar nicht streiken dürfen, wie Beamte. Der Bummelstreik, also der Dienst nach Vorschrift, wird auch angewandt, wenn es gar nicht primär um die Durchsetzung eines Tarifvertrages geht, sondern darum, unsinnige bürokratische Hürden aufzuzeigen. Wenn beispielsweise in einem Arbeitsablauf unzählige Formulare ausgefüllt werden müssen oder Statistiken geführt werden müssen und diese Vorgänge die eigentliche Arbeit behindern.
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Weitere Begriffe : Bundeskreditgarantiegemeinschaften des Handels GmbH | Ausschuss für das globale Finanzsystem | Bargeld ersparender Zahlungsverkehr | ||||||||||||||||||||||||||||
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