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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bonitätsanforderungen der Deutschen Bundesbank bei Wirtschaftskrediten als Sicherheiten

Die Bundesbank stellt für (frühere Kategorie 1-) Sicherheiten Bonitätsanforderungen, die bei Einstufung durch eine Ratingagentur zur Eingruppierung in einen erstklassigen Bonitätsbereich führen. Die Bundesbank weist daraufhin, dass im Eurosystem damit der Mindeststandard für zentralbankfähige Unternehmen höher ist als bei ihrem ehemaligen Rediskont vor der Währungsunion. Galt seinerzeit ein Unternehmen als zentralbankfähig, wenn die Bundesbank es als bestandsfest beurteilte, hat sich dies verengt auf solche bestandsfesten Unternehmen, die auf der Bonitätsratingskala obere bis erstklassige Einstufungen aufweisen. Gleichwohl hat sich, wie die Bundesbank betont, das Spektrum von Unternehmen, deren Bankkredite zu Refinanzierungszwecken bei der Zentralbank zugelassen sind, nicht eingeengt, und nach wie vor werden Unternehmen unterschiedlichster Grösse, Branche und Rechtsform von der Bundesbank als Zentralbank- bzw. notenbankfähig eingestuft. Bonitätsbeurteilungsverfahren der Deutschen Bundesbank.



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Bonitätsbeurteilung der Deutschen Bundesbank
 
Weitere Begriffe : Strukturerhaltung | Staat, autoritärer | degrees of freedom
 
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