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Bezugskurs, -preisPreis, der bei Bezug einer jungen Aktie zu bezahlen ist. Legt also den Preis fest, zu dem ein Bezugsrecht bei der Emission neuer Aktien bei einer Kapitalerhöhung ausgeübt werden kann. Wird in % des Nennwerts oder einem absoluten Geldbetrag festgesetzt und darf nicht unter Pari liegen. Bei Wandelanleihen wird ein Bezugskurs bzw. -preis für den etwaigen Bezug von Aktien der AG während der vorgesehenen Bezugsfrist festgesetzt.
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Weitere Begriffe : grobe Fahrlässigkeit | Diskriminanzanalyse, Expertensysteme in der Bonitätsbeurteilung | Horizontale Diversifikation | ||||||||||||||||||||||||||||
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