Beteiligtsein
In der Wirtschaftssoziologie:
involvement, die besondere Art und Weise sowie Intensität, in der Motive, Einstellungen und Erwartungen eines Akteurs mit der Struktur eines sozialen Systems (z.Beteiligtsein einer Gruppe, group involvement) verbunden sind, im Sinne seines persönlichen Engagements, seiner Integration und individuellen Deutung der Teilnahme.
Die Pflicht zum Beteiligtsein (involvement Obligation, E. Goffman) bedeutet eine Darstellungspflicht bei der Interaktion, wonach jeder Handelnde ein gewisses Mass an Interesse und Engagement am Gegenstand der betreffenden Interaktion zeigen soll.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|