Beleihungswertermittlung
1. Dabei müssen alle die für die Bewertung massgebenden Umstände herangezogen werden. Die Wertermittlung ist in ihren Grundprinzipien vor allem für Pfandbriefbanken gesetzlich vorgegeben. Die Beleihungswertermittlung gestaltet sich besonders einfach z. Beleihungswertermittlung bei Wechseln und (börsennotierten) Wertpapieren, mittelschwierig bei Immobilien und Edelmetallen in Barren- und Münzenform, besonders schwierig bei Waren, Schmuckstücken, Sammlungen u.dgl.; Letzteres führt dazu, dass diese Gegenstände oftmals nicht als Be-leihungsobjekte akzeptiert werden bzw. nur in Pfandhäusern zu sehr geringen Beleihungsgrenzen. 2. Spezialvorschriften für Beleihungswerte bei Pfandbriefen, Hypotheken-, Schiffspfandbriefen.
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