Basisswap
1. Begriff: Variante eines Zinsswap. Bei einem Basisswap werden im Gegensatz zum Couponswap nur variable Zinsen (variabler Zinssatz) getauscht. Deshalb werden Basisswap auch als Indexswaps oder Floating-to-Floating-Interest-Rate-Swaps bezeichnet. Basisswap sind keine Plain Vanilla Swaps (Generic Swap). – 2. Arten: (1) Basisswap mit unterschiedlicher Zinsanpassung des gleichen variablen Index, z. Basisswap 3-Monats-EURIBOR gegen 6-Monats-EURIBOR; (2) Basisswap mit gleicher oder unterschiedlicher Zinsanpassung verschiedener variabler Indizes, z. Basisswap 3-Monats-EURIBOR gegen 6-Monats-EURIBOR (EURIBOR), 6-Monats-EURIBOR gegen 6-Monats-EURIBOR; (3) Basisswap mit Index und durchschnittlichem Index, z. Basisswap 6-Monats-EURIBOR gegen den Wochendurchschnitt des 6-Monats-EURIBOR über 6 Monate. – 3. Im Gegensatz zum Couponswap werden in einem Basisswap (um Verwechslungen zu vermeiden) beide variablen Zinszahlungen bezeichnet. Bank A ist Zahler des 6-Monats-EURIBOR und Empfänger des 3-Monats-EURIBOR. Bank B ist dagegen Empfänger des 6-Monats-EURIBOR und Zahler des 3-Monats-EURIBOR.
Auch: Basiszins-, Floating-to-Floating-Swap. Swapform in Weiterentwicklung des einfachen Zinsswaps, bei der nicht feste und variable Zinsen, sondern 2 unterschiedliche, auf verschiedenen Referenzzinssätzen basierende variable Zinszahlungen (-Verpflichtungen) zwischen den Swappartnern getauscht (geswapped) werden: z.Basisswap EURIBOR gegen New Yorker Primeratezinsen, Europfundzinsen gegen EUROLIBOR. Beinhaltet den Austausch von variablen Zinsverpflichtungen (bzw. -forde-rungen) mit unterschiedlichen Basiszinssätzen und/oder verschiedenen Zahlungsperioden zwischen den Swappar-teien. I. Ggs. z. einfachen Zinsswap werden hier somit nicht Festzins- gegen variable Zinsverpflichtungen getauscht, sondern die Referenzzinssätze zweier variabel verzinslicher Floatingratenotes o. a. variabel verzinslicher Titel. Je nachdem, ob dem Swapgeschäft Zahlungsverpflichtungen oder -forderungen zu Grunde liegen: Asset-oder Liabilityswap. Unabhängig hiervon ist zu berücksichtigen, dass Swapgeschäft und Anleiheemission zwar in direktem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, jedoch de jure 2 getrennte Geschäfte darstellen. Es werden zahlreiche unterschiedlich variable Zinssätze den Swaps zu Grunde gelegt. Die Vorteile des z. Basisswap auf dem Austausch kurzfristiger Geldmarktpapiere beruhenden Basisswapgeschäfts ergeben sich aus der Möglichkeit, ökonomische Zugangsbeschränkungen zu bestimmten Finanztitelmärkten zu umgehen, um Finanzmittel in der gewünschten Fälligkeit zu erhalten, und aus dem im Basisswapgeschäft begründeten Arbitragegewinn, durch den die Swap-partner die Mittel zu günstigeren Konditionen erhalten können.
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