Basel II, Säule 1: Mindesteigenkapitalanforderungen
Im Zentrum der Baseler Rahmenvereinbarung (Basel II) stehen quantitative Eigenkapitalanforderungen, die aus unterschiedlich komplexen Verfahren zur Messung der relevanten Risiken resultieren. Zu unterscheiden: Standard-, Basis- oder fortgeschrittener IRB-Ansatz für die Bemessung des Kreditrisikos. Banken wird mit Basel II erstmals die Möglichkeit eingeräumt, die regulatorische Eigenmittelunterlegung für Kreditrisiken mittels bankinterner Verfahren zu bestimmen. Die Mindesteigenkapita-lanforderung wird grunds. auf Basis der einzelnen Forderungen errechnet und ergibt sich aus aufsichtlichen Risikogewichtsfunktionen. Die Eingangsparameter werden je nach verwendetem Ansatz teilw. vorgegeben oder seitens der Banken vollständig geschätzt. Zur Bestimmung regulatorischer Eigenmittelanforderungen durch interne Ratings benötigen Banken aufsichtliche Genehmigung. Ob interne Ratings eingesetzt werden, ist institutseigene Entscheidung. Wie im Standard- sind auch im IRB-Ansatz verschiedene aufsichtliche Forderungsklassen definiert.
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