Barwertermittlung bei Hypothekenpfandbriefen
Nach HypBarwertV: Für die Ermittlung der Barwerte ist die alleinige Verwendung der währungsspezif. Zinskurve für Swapgeschäfte zulässig. Derivate sind abweichend davon mit ihrem aktuellen Marktpreis zu berücksichtigen, der durch eine vom Handel weisungsunabhängige Stelle, die alle zur Ermittlung des Marktpreises notwendigen organisatorischen, materiellen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt, zu ermitteln ist. Die Barwerte von Fremdwährungspositionen sind zum jeweils aktuellen Wechselkurs in Euro umzurechnen.
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