Barwertrechnung-Dokumentationspflichten
Nach HypBarwertV: Jedes Institut ist verpflichtet, 1. das Verfahren zur Bewertung von Derivaten sowie spätere Veränderungen dieses Verfahrens, 2. das Verfahren zur Ermittlung der Standardabweichung sowie das Interpolationsverfahren bei Zinsänderungsrisiken, 3. Art und Weise der Berücksichtigung oder Einbeziehung der Währungsrisiken und das Verfahren zur Ermittlung der Standardabweichung zu dokumentieren. Die Dokumentationen sind von dem Institut dauerhaft aufzubewahren.
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