bankgeschäftliche Prüfungen
Zu den Prüfungen gem. S 44 KWG gehören auch die bankgeschäftlichen Prüfungen (S 7 KWG) zur Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerungsverfahren der Institute wie MaRisk-Prüfungen, Marktrisikomodellprüfungen u.a. Bankgeschäftliche Prüfungen sind nicht Prüfungen des Kreditgeschäfts, wie sie Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Prüfungen des Jahresabschlusses oder bei Sonderprüfungen vornehmen, insb. nicht Prüfungen der Werthaltigkeit von Sicherheiten und der Angemessenheit der Risikovorsorge im Kreditgeschäft der Banken. Die bankgeschäftlichen Prüfungen werden i. d. R. von der Bundesbank nach Massgabe der Aufsichtsrichtlinie durchgeführt. Die BaFin kann, soweit sie dies auf Grund ihrer Aufsichtsverantwortung für notwendig hält, in bestimmtem Umfang eigene bankgeschäftliche Prüfungen durchführen. Das Schwergewicht derartiger Prüfungen wird im Vorfeld sich abzeichnender gravierender Aufsichtsmassnahmen liegen. BaFin und Bundesbank haben bei von ihnen durchgeführten Prüfungen ein gegenseitiges Beitrittsrecht. Nach Abstimmung zwischen BaFin und Bundesbank können auch gemischte Prüferteams zum Einsatz kommen. Die Prüfer melden Auffälligkeiten, die sie im Rahmen der von ihnen durchgeführten bankgeschäftlichen Prüfungen feststellen, unvzgl. an BaFin und die zuständige Hauptverwaltung der Bundesbank. banken-aufsichtliche Auswertung von bankgeschäftlichen Prüfungen.
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