Ausfuhrfrisikojdecltung
Sichert Gefahren ab, die nach dem Versand einer Ware durch den Exporteur eintreten. Für exportfinanzierende Banken bedeutsam. Die Deckung beginnt mit dem Versand der Ware an den Importeur als Besteller und endet mit Eingang der Kaufpreiszahlung des Exporteurs. Die staatliche Exportkreditversicherung deckt damit Verluste ab, die durch Zahlungsausfälle verursacht sind und die ihren Grund in wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Importeurs (Ausfallrisiko, Bonitätsrisiko) oder in politischen Ereignissen im Land des Importeurs (Länderrisiko) haben. Deckungsgegenstand ist bei der Ausfuhrdeckung die mit dem ausländischen Schuldner im Exportvertrag als Gegenleistung vereinbarte Geldforderung. Der Exporteur erhält im Schadensfall nicht 100% der gedeckten Summe, sondern hat einen Selbstbehalt zu tragen, der abhängig von der Ursache für den Forderungsausfall unterschiedlich hoch ist. Ebenso wie bei der Fabrikationsrisikodeckung gilt, dass der Exporteur den Selbstbehalt grundsätzlich nicht anderweitig versichern darf.
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